"Verantwortung". Verortung in den Hierarchien (nach Heinrich
Keßler).
Der Hierarchie "Verantwortung" zugeordnet wird z.B.:
- alles, was als "formelle Verantwortung" angesehen,
bezeichnet, angenommen, unterstellt, zugewiesen, übertragen,
genommen, verweigert, angestrebt, wie z.B. Rollen, Funktionen,
Ämter, Zuständigkeiten,
- alles, was in "formeller Verantwortung" ausgeführt, geplant,
entschieden, getan, veranlasst, beauftragt, legitimiert,
geregelt, gesteuert, ausgeführt oder unterlassen wird, wie z.B.
durch Vollmachten, Aufträge,
- alles, was als Verantwortung für sich selbst, andere, Dinge,
Sachen, Prozesse, Ergebnisse, Verhalten angesehen, bezeichnet,
erwartet, gefordert, zugelassen und ausgeübt wird, wie z.B.
durch Rechte, Pflichten, Berechtigungen, Verpflichtungen,
Vorsorge, Fürsorge, Entsorge,
- alles, was "im Namen und für Rechnung" Dritter geplant,
entschieden, ausgeführt oder unterlassen wird, wie z.B.
Projekte,
- alles, was an Dritte delegiert wird,
- alles, was ich legitimiere, zulasse, dulde,
- alles, was ich veranlasse,
- alles, worauf sich Dritte auf mich als Betroffene,
Beteiligte, Vorgänger und Nachfolger berufen (können, dürfen,
wollen, müssen),
- alles, was selbst gedacht, erdacht, geplant, entschieden,
ausgeführt, unterlassen, verwendet, gemacht, gestaltet,
beeinflusst und bearbeitet wurde,
- alles, was "nicht in meiner Macht" steht.